Erfahrungen & Bewertungen zu Bitte pflege mich richtig!

So einfach geht Pflegevorsorge

Mit unserem Vorsorgeordner für den Not-/Pflegefall sorgen Sie eine höchstmögliche Lebensqualität im Pflegefall. Hier zeigen wir Ihnen, wie einfach das geht.

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Anleitung

In drei Schritten zur optimalen Vorsorge

Als Pflegeprofis wissen wir, wie wichtig es ist, sich mit der Möglichkeit eines Not-/Pflegefalls zu beschäftigen und optimal vorzusorgen. Hier zeigen wir Ihnen in drei Schritten, wie einfach eine optimale Vorsorge mit unserem Vorsorgeportal für den Pflegefall sein kann.

Schritt 1:
Erwerb des Vorsorgeordners in unserem Vorsorge-Shop.

Bevor Sie starten können, müssen Sie den Vorsorgeordner in unserem Vorsorge-Shop erwerben.  Diesem bieten wir Ihnen zu einem sehr attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis als Ordnerversion oder zum Download an.

Registrierung im Vorsorge-Portal

Schritt 2:
Informationen in unseren Fragebögen erfassen.

In unseren Fragebögen erfassen Sie ganz einfach die wichtigsten Informationen. Alle Fragestellungen sind dabei selbsterklärend. Sollten Sie dennoch Fragen haben, rufen Sie uns Montags-Freitags in der Zeit von 08.30 – 15.00 Uhr gerne unter 04364 – 29 79 420 an oder schreiben uns eine E-Mail unter service@bitte-pflege-mich-richtig.de 

Schritt 3:
Aufkleber auf die Gesundheitskarte kleben

Sie erhalten von uns den Ordner per DHL. Darin finden Sie unter anderem Aufkleber. Bitte kleben Sie einen davon auf Ihre Gesundheitskarte, den anderen auf Ihren Kühlschrank. So weiß der Pflegedienstleister im Pflegefall, dass wichtige Informationen in einem Vorsorgeordner von Ihnen vorliegen.

Aufkleber auf die Gesundheitskarte kleben

FAQ

Häufige Fragen

Was ist: „Bitte pflege mich richtig!“?

„Bitte pflege mich richtig!“, ist eine Vorsorge für Menschen, die sich bereits für den möglichen Notfall-/Pflegefall absichern wollen, indem sie alle wichtigen Informationen über sich selbst in einem Vorsorgeordner erfassen, welcher dann im Bedarfsfall vom ambulanten Pflegedienst, Tagespflegeeinrichtung oder der vollstationären Pflegeeinrichtung (im weiteren Pflegedienstleister genannt) genutzt werden kann. Dieses könnte beispielsweise notwendig sein, wenn Sie aufgrund eines Unfalls, einer fortgeschrittenen Demenz, eines Schlaganfalls o.ä. nicht mehr selbst in der Lage sind, dem ambulanten oder vollstationären Pflegepersonal wichtige Informationen über Ihre Wünsche (z.B. Speisen und Getränke) oder über Ihre Gewohnheiten mitzuteilen.

Wozu soll „Bitte pflege mich richtig!“ dienen?

Viele Menschen haben z.T. keine Familienangehörigen mehr oder diese leben weit entfernt und wissen wenig über das andere Familienmitglied. Unser Vorsorgeordner bietet Ihnen als zukünftigen Nutzer die Möglichkeit, schon heute alle Ihre Wünsche, Vorlieben, Abneigungen und Gewohnheiten für das spätere Pflegepersonal zu hinterlegen. Mit diesen Informationen können die Pflegekräfte Sie dann später vom ersten Tag an optimal versorgen und Sie genauso pflegen, wie Sie es sich heute wünschen würden.

Wer hat den Fragenkatalog erarbeitet?

Den Aufbau des Fragenkataloges sowie die einzelnen Fragen in den insgesamt 4 Teilbereichen haben Experten und Spezialisten aus der Pflegebranche erarbeitet, die auf jahrzehntelange Erfahrung zurückblicken können. Die Palette der Mitwirkenden reicht von dem Betreiber einer Pflegeeinrichtung, dem Leiter einer Seniorenresidenz über Verwaltungs- und Pflegefachkräfte bis hin zu Mediengestaltern, Programmierern und Juristen, die diesen umfangreichen und übersichtlich gestalteten Fragebogen erarbeitet und umgesetzt haben.

Alle Fragen haben einen Bezug auf die tägliche Arbeit in der Praxis eines ambulanten Pflegedienstes sowie einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Bei der Erarbeitung der pflegerelevanten Fragen wurde das Praxiswissen von Pflegefachkräften einbezogen, bei den relevanten Fragen rund um die Heimaufnahme und Organisation sind jahrelange Erfahrungen aus diesem Fachbereich eingeflossen. Bei den vielen Fragen rund um Ihre Biografie wurde das Team von erfahrenen Mitarbeiter/innen aus dem Bereich der Betreuungsarbeit unterstützt. Für die Gestaltung des Fragenkataloges und die notwendige Rechtssicherheit des ganzen Themas konnten kreative Profis aus den Bereichen Marketing/Mediengestaltung und aus dem Fachbereich Recht für die Entwicklung gewonnen werden.

Warum ist der Fragenkatalog in 4 Bereiche unterteilt?

,Ganz einfach beantwortet: Damit Ihre zukünftigen ambulanten oder vollstationären Pflegekräfte (Pflegedienstleister) die wichtigsten Informationen auch zuerst erhalten!

Teil 1 beinhaltet solche Informationen, die gerade in den ersten Tagen wichtig für Sie bzw. Ihre Pflegekräfte sind. Neben den notwendigen Stammdaten erhält der  Pflegedienstleister hier Hinweise auf Ihren Gesundheitszustand oder Hilfebedarf sowie Angaben zu Ihren wichtigsten Gewohnheiten (z.B. ob man nachts gerne ein kleines Licht eingeschaltet haben möchte), Ihrer bisherigen Tagesstruktur und zu Ihren stärksten Abneigungen, z.B. gegen bestimmte Lebensmittel und Getränke (was mögen Sie z.B. gar nicht!).

Teil 2 enthält die von Ihnen digital gespeicherten Dokumente wie z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bestattungsvorsorge, Schwerbeschädigtenausweis, Befreiungsausweis, Implantat Ausweis u.v.m., natürlich nur, sofern Sie als unser Kunde diese Dokumente dort für den amulanten Dienst oder die Pflegeeinrichtung hinterlegt haben.

Teil 3 gibt den Mitarbeitern des ambulanten Dienstes sowie der Pflegeeinrichtung sämtliche Informationen darüber, was Sie gerne machen, wie Ihr geregelter Tagesablauf im Detail aussehen sollte, und was Sie gerne essen und trinken.

Teil 4 beschäftigt sich mit Ihrer, für einen ambulanten Dienst sowie der  Pflegeeinrichtung, so wichtigen Biografie. Die Biografie bildet einen wichtigen Grundstein für die Erstellung der sogenannten Pflegeplanung ab. Je mehr Angaben Sie dort für Ihren Pflegedienstleister machen, umso leichter wird es für das Personal sein, den gesamten Pflegeprozess auf Ihre persönlichen Bedürfnisse auszurichten.

Und woher weiß der Pflegedienstleister, dass ich Pflegewünsche und Daten 
für den Eintritt des Not-/Pflegefalles hinterlegt habe?

Sie erhalten von uns mit dem Vorsorgeordner u.a. Aufkleber für Ihre Gesundheitskarte sowie für Ihren Kühlschrank, mit dem „Bitte pflege mich richtig!“ Logo, welches dem Pflegedienstleister signalisiert, dass Sie wichtige Daten und Informationen in einem Vorsorgeordner hinterlegt haben. Der Aufkleber auf Ihrem Kühlschrank signalisiert, wo Sie diesen Vorsorgeordner hinterlegt haben.

Einen wichtigen Hinweis müssen wir Ihnen an dieser Stelle jedoch noch geben: Das Aufbringen der Hinweis-Aufkleber auf dem deutschen Personalausweis ist verboten. Dieses Dokument darf nicht verändert werden, da es u.a. auch Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Krankenversicherten- bzw. Gesundheitskarte gehört hingegen Ihnen.

Was ist, wenn ich eine neue KV-Karte erhalten habe, z.B. nach Verlust oder nach einem Krankenkassenwechsel?

Für diesen Fall senden Sie uns einfach eine Mail an service@bitte-pflege-mich-richtig.de . Sie erhalten umgehend weitere Aufkleber.

Woher weiß der Pflegedienstleister, wie aktuell meine Daten sind?

Haben Sie in dem Vorsorgeordner lange nichts aktualisiert, geht das Pflegepersonal natürlich davon aus, dass dies der letzte Stand der ist, nach welchem Sie gerne gepflegt werden möchten. Damit zwischen dem letzten Bearbeitungsstand und beispielsweise dem erforderlichen Einzug in die Pflegeeinrichtung nicht zu große Zeiträume liegen, sollten Sie den Vorsorgeordner spätestens alle 6 Monate prüfen, ob die darin enthaltenen Informationen noch korrekt sind. So kann u.a. sichergestellt werden, dass Ihre hinterlegten Daten immer noch denen entsprechen, die Sie einem Pflegedienstleister mitteilen möchten.

Ist der Pflegedienstleister zum Lesen meiner Daten verpflichtet?

Nein, das leider nicht. Ihr Wunsch zum Lesen der Daten sollte aber jedem Pflegedienstleister „ein Befehl“ sein, denn die Vorteile, die sich für den Pflegedienstleister aus dem Lesen Ihrer persönlichen Daten und Pflegewünsche ergeben, sind von unschätzbarem Wert!  Man kann Sie vom ersten Tag an genauso pflegen, wie Sie es sich wünschen, und man muss sich nicht mühsam an Ihre Vorlieben und Abneigungen herantasten. Das sorgt auf beiden Seiten für ein Höchstmaß an Zufriedenheit und Effizienz.

Was passiert, wenn ich z.B. einen anderen Pflegedienstleister nutze?

Die alte Einrichtung wird Ihnen bzw. in der neuen Pflegeeinrichtung einen Überleitungsbogen zur Verfügung stellen. Dieser beinhaltet in erster Linie Ihre Stammdaten, einen aktuellen Medikamentenplan und eine Übersicht von ggf. festgestellten Diagnosen.

Eine weiterführende Verpflichtung zur Übergabe von Daten, wie z.B. der Pflegeplanung, der Pflegedokumentation oder den Aufzeichnungen über Biografie u. ä. besteht unter den Pflegeeinrichtungen derzeit jedoch noch nicht.

Die neue Einrichtung erhält aber mit Sicherheit Ihre KV-Karte! Hier haben Sie ja seinerzeit den Aufkleber von „Bitte pflege mich richtig!“ aufgebracht. Daher ist bekannt, dass Sie einen Vorsorgeordner besitzen, welcher Ihr Eigentum bleibt, auch wenn Sie die Pflegeeinrichtung wechseln.

Muss sich der Pflegedienstleister an meine „Vorgaben“ halten?

Sich an den Wünschen eines Kunden/Bewohners zur orientieren, gehört für jeden ambulanten Pflegedienst sowie jede Pflegeeinrichtung zum obersten Gebot! Da Sie bereits im Vorwege Ihre Wünsche u.v.m. in dem Vorsorgeordner von www.bitte-pflege-mich-richtig.de hinterlegt haben, kann ein ambulanter Pflegedienst sowie eine Pflegeeinrichtung nur schwerlich gegen die Einhaltung Ihrer Wünsche argumentieren. Ausnahmen könnten natürlich solche sein, die aufgrund einer anderslautenden ärztlichen Verordnung oder aufgrund medizinischer Bedenken nicht umgesetzt werden können. In diesen Fällen ist der ambulante Pflegedienst sowie die Pflegeeinrichtung gehalten, solche Abweichungen entsprechend in der Pflegedokumentation zu vermerken.

Wird die Beachtung meiner Wünsche ggf. von der Heimaufsicht oder dem medizinischen Dienst der Kassen (MdK) geprüft?

Bisher fragen Heimaufsicht und MdK noch nicht danach, ob es schriftlich hinterlegte Pflegewünsche des Bewohners gibt oder nicht. Im Rahmen unserer Aktivitäten werden wir allerdings die zuständigen Institutionen und Behörden über den besonderen Service von „Bitte pflege mich richtig!“ informieren. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch in Zukunft bei den jährlichen Regelprüfungen der Heime durch die Heimaufsicht und dem MdK (prüfen jeweils unabhängig voneinander 1x jährlich die ambulanten Dienste sowie die Pflegeeinrichtungen und dabei auch eine gewisse Anzahl von Kunden/Bewohnerakten) diesbezüglich nachgefragt wird, ob es Informationen zum Bewohner von „Bitte pflege mich richtig!“ gibt, und ob und inwieweit diese im Pflegeprozess berücksichtigt werden.

Muss ich einen Vertrag mit „Bitte pflege mich richtig!“ abschließen?

Nein, Sie erwerben den Vorsorgeordner oder Download einmalig, sodass diese dann in Ihr Eigentum übergehen. Vor der Bestellung und Lieferung müssen Sie unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)" allerdings zustimmen. Dadurch können Sie und wir sicher sein, dass jeder seine Leistung erhält, so wie es vereinbart ist.

Bekommt man von der Pflegekasse einen Zuschuss, wenn man diesen Pflegevorsorgeservice nutzt?

Nein, bisher nicht. Sofern es hier später einmal Zuschüsse geben sollte, erfahren Sie dieses umgehend über unsere Rubrik „Aktuelles".

Muss ich alle Fragen des Fragenkataloges beantworten?

Nein, natürlich nicht. Alle Eingaben machen Sie ja ausschließlich freiwillig für Ihren  späteren Pflegedienstleister. Wenn Sie zu bestimmten Fragen keine Angaben machen möchten, lassen Sie diese ganz einfach aus. Je mehr Fragen Sie allerdings beantworten, umso detaillierter ist der spätere von Ihnen gewünschte Pflegeprozess umsetzbar.

Was ist, wenn ich Daten im Vorsorgeordner hinterlegt habe, sich meine Einstellung, meine Vorlieben oder mein Geschmack im Laufe der Zeit aber ändern?

Der große Vorteil unseres Fragenkataloges liegt eben darin, dass er „lebt“. Sie können jederzeit und so oft Sie es möchten, Daten ändern, ergänzen oder einfach herausnehmen. Somit können Sie immer sicherstellen, dass Ihr zukünftiger Pflegedienstleister Ihre aktuellen Wünsche und Einstellungen kennt. Nach dem Erwerb des Vorsorgeordners können Sie jederzeit per E-Mail unter service@bitte-pflege-mich-richtig.de die Fragebögen kostenfrei bei uns nachbestellen. Voraussetzung ist der vorherige Erwerb des Vorsorgeordners oder Download.

Kann ich auch nach Nutzung der Daten durch einen Pflegedienstleister noch Daten ändern?

Natürlich. Auch wenn der Pflegedienstleister Ihre Daten schon verwendet haben sollte, können Sie selbst weiterhin Änderungen/Ergänzungen in Ihren Fragebögen vornehmen. Wenn Sie also dazu noch kognitiv in der Lage sind, werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach den Mitarbeitern des Pflegeteams auch direkt sagen, was Sie gerne möchten und was nicht. Trotzdem wäre es wichtig, der Pflegedienstleister bei allzu vielen Änderungen einen Hinweis dahingehend zu geben, dass ggf. ein aktueller Abruf Ihrer Daten erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass Ihr Pflegedienstleister über die jeweils gültigen Wünsche verfügt.

Ich möchte weitere Angaben machen, finde aber im Fragebogen keine Möglichkeit, diese dort passend zu hinterlegen…

Unser Fragenkatalog wird ständig erweitert, überarbeitet und optimiert. Neben unseren eigenen Aktivitäten in diesem Bereich sind wir dankbar für jeden Hinweis auf Fragen, die Sie sich als unser Kunde im Fragebogen zusätzlich wünschen. Senden Sie Ihre Frage/Fragen gerne an die Mail: service@bitte-pflege-mich-richtig.de. Alle Nutzer werden regelmäßig per Mail über neue Fragen informiert, die zusätzlich in den Fragenkatalog aufgenommen wurden.

Was geschieht, wenn ich meine Rechnung nicht bezahle?

Auch bei uns erhalten Sie zunächst eine Mahnung, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird.  Wir bitten um Verständnis, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist, wir daraufhin das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Was machen die Pflegedienstleister mit meinen Daten, wenn ich verstorben bin?

Jeder Pflegedienstleister unterliegt für sich in seiner Eigenverantwortung den geltenden Datenschutzbestimmungen mit den dazu gehörenden Gesetzen und/oder Verordnungen. Nach derzeitiger Rechtslage sind Pflegedienstleister verpflichtet, die Aufzeichnungen von Bewohnern nach deren Ableben noch mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Dieses erfolgt digital und/oder in Papierform. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist kann der Pflegedienstleister Kunden/Bewohnerdaten löschen bzw. deren Akten vernichten.

Konnten die FAQ´s noch nicht alle Ihre Fragen beantworten?
Kein Problem! Senden Sie uns Ihre Frage oder Ihr Anliegen einfach an unsere Servicemail-Adresse:

service@bitte-pflege-mich-richtig.de

Unser Team wird Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und sich
 mit Ihnen in Verbindung setzen.