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So einfach geht Pflegevorsorge

Mit unserem Vorsorgeportal für den Pflegefall sorgen Sie für nur 3,95 €* im Monat für eine höchstmögliche Lebensqualität im Pflegefall. Hier zeigen wir Ihnen, wie einfach das geht.

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Anleitung

In drei Schritten zur optimalen Vorsorge

Als Pflegeprofis wissen wir, wie wichtig es ist, sich mit der Möglichkeit eines Pflegefalls zu beschäftigen und optimal vorzusorgen. Hier zeigen wir Ihnen in drei Schritten, wie einfach eine optimale Vorsorge mit unserem Vorsorgeportal für den Pflegefall sein kann.

Schritt 1:
Registrierung im Pflegeportal

Bevor Sie starten können, müssen Sie sich im Vorsorgeportal registrieren. Die Nutzung des Portals bieten wir Ihnen zu einem sehr attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis an.

Registrierung im Vorsorge-Portal

Schritt 2:
Informationen mit unserem interaktiven Fragebogen erfassen

Mit unserem interaktiven Fragebogen erfassen Sie ganz einfach die wichtigsten Informationen. Unser virtueller Pflegeprofi Sonja begleitet Sie dabei. 

Schritt 3:
Aufkleber auf die Gesundheitskarte kleben

Sie erhalten von uns ein Willkommenspaket. Darin finden Sie unter anderem Aufkleber. Bitte kleben Sie einen davon auf Ihre Gesundheitskarte. So weiß der Pflegedienstleister im Pflegefall, dass wichtige Informationen im Vorsorgeportal vorliegen.

Aufkleber auf die Gesundheitskarte kleben
pflegeportal

Unsere Preisgestaltung

Transparenz ist uns wichtig. Daher geben wir Ihnen folgend einen kurzen Überblick zu den Gesamtkosten, die für die Nutzung unseres Vorsorgeportals für den Pflegefall anfallen.

Kosten für die Nutzung unseres Portals 3,95 € pro Monat

Der monatliche Beitrag in Höhe von 3,95 € wird jeweils für 1/4 Jahr im Voraus berechnet, sodass Sie vierteljährlich 11,85 € inkl. MwSt. bezahlen.

 

  • Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist: „Bitte pflege mich richtig!“?

„Bitte pflege mich richtig!“ ist ein Vorsorgeportal für Menschen, die sich bereits für den möglichen Pflegefall absichern wollen, indem sie alle wichtigen Informationen über sich selbst in einem digitalen Medium speichern, welches dann im Bedarfsfall vom ambulanten Pflegedienst, Tagespflegeeinrichtung oder der vollstationären Pflegeeinrichtung (im weiteren Pflegedienstleister genannt) abgefragt werden kann. Dieses könnte beispielsweise notwendig sein, wenn Sie (der Nutzer des Vorsorgeportals) aufgrund eines Unfalls, einer fortgeschrittenen Demenz, eines Schlaganfalls o.ä. nicht mehr selbst in der Lage sind, dem ambulanten oder vollstationären Pflegepersonal wichtige Informationen über Ihre Wünsche (z.B. Speisen und Getränke) oder über Ihre Gewohnheiten mitzuteilen.

Wozu soll „Bitte pflege mich richtig!“ dienen?

Viele Menschen haben z.T. keine Familienangehörigen mehr oder diese leben weit entfernt und wissen wenig über das andere Familienmitglied. Unser Portal bietet Ihnen als zukünftigen Nutzer die Möglichkeit, schon heute alle Ihre Wünsche, Vorlieben, Abneigungen und Gewohnheiten für das spätere Pflegepersonal zu hinterlegen. Mit diesen Informationen können die Pflegekräfte Sie dann später vom ersten Tag an optimal versorgen und Sie genauso pflegen, wie Sie es sich heute wünschen würden.

Wer hat den Fragenkatalog erarbeitet?

Den Aufbau des Fragenkataloges sowie die einzelnen Fragen in den insgesamt 4 Teilbereichen haben Experten und Spezialisten aus der Pflegebranche erarbeitet, die auf jahrzehntelange Erfahrung zurückblicken können. Die Palette der Mitwirkenden reicht von dem Betreiber einer Pflegeeinrichtung, dem Leiter einer Seniorenresidenz über Verwaltungs- und Pflegefachkräfte bis hin zu Mediengestaltern, Programmierern und Juristen, die diesen umfangreichen und übersichtlich gestalteten Fragebogen erarbeitet und umgesetzt haben.

Alle Fragen haben einen Bezug auf die tägliche Arbeit in der Praxis eines ambulanten Pflegedienstes sowie einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Bei der Erarbeitung der pflegerelevanten Fragen wurde das Praxiswissen von Pflegefachkräften einbezogen, bei den relevanten Fragen rund um die Heimaufnahme und Organisation sind jahrelange Erfahrungen aus diesem Fachbereich eingeflossen. Bei den vielen Fragen rund um Ihre Biografie wurde das Team von erfahrenen Mitarbeiter/innen aus dem Bereich der Betreuungsarbeit unterstützt. Für die Gestaltung des Fragenkataloges und die notwendige Rechtssicherheit des ganzen Themas konnten kreative Profis aus den Bereichen Marketing/Mediengestaltung und aus dem Fachbereich Recht für die Entwicklung gewonnen werden.

Warum ist der Fragenkatalog in 4 Bereiche unterteilt?

,Ganz einfach beantwortet: Damit Ihre zukünftigen ambulanten oder vollstationären Pflegekräfte (Pflegedienstleister) die wichtigsten Informationen auch zuerst erhalten!

Teil 1 beinhaltet solche Informationen, die gerade in den ersten Tagen wichtig für Sie bzw. Ihre Pflegekräfte sind. Neben den notwendigen Stammdaten erhält der  Pflegedienstleister hier Hinweise auf Ihren Gesundheitszustand oder Hilfebedarf sowie Angaben zu Ihren wichtigsten Gewohnheiten (z.B. ob man nachts gerne ein kleines Licht eingeschaltet haben möchte), Ihrer bisherigen Tagesstruktur und zu Ihren stärksten Abneigungen, z.B. gegen bestimmte Lebensmittel und Getränke (was mögen Sie z.B. gar nicht!).

Teil 2 enthält die von Ihnen digital gespeicherten Dokumente wie z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bestattungsvorsorge, Schwerbeschädigtenausweis, Befreiungsausweis, Implantat Ausweis u.v.m., natürlich nur, sofern Sie als unser Kunde diese Dokumente dort für den amulanten Dienst oder die Pflegeeinrichtung hinterlegt haben.

Teil 3 gibt den Mitarbeitern des ambulanten Dienstes sowie der Pflegeeinrichtung sämtliche Informationen darüber, was Sie gerne machen, wie Ihr geregelter Tagesablauf im Detail aussehen sollte, und was Sie gerne essen und trinken.

Teil 4 beschäftigt sich mit Ihrer, für einen ambulanten Dienst sowie der  Pflegeeinrichtung, so wichtigen Biografie. Die Biografie bildet einen wichtigen Grundstein für die Erstellung der sogenannten Pflegeplanung ab. Je mehr Angaben Sie dort für Ihren Pflegedienstleister machen, umso leichter wird es für das Personal sein, den gesamten Pflegeprozess auf Ihre persönlichen Bedürfnisse auszurichten.

Wenn ich alle meine Wünsche, Dokumente und Daten im Portal hinterlege, wie sicher sind meine Daten vor unberechtigten Zugriffen?

Alle Ihre Daten werden ausschließlich in sicheren Rechenzentren in Deutschland gespeichert, die jedes für sich genommen Fremdzugriffe auf höchstem Niveau ausschließen können. Hier wird nicht nur der Schutz der Daten gewährleistet, sondern auch ein möglicher Datenverlust verhindert.

Für den Schutz Ihrer eigenen Daten in unserem Portal erhalten Sie einen Zugang zu Ihrem persönlichen Account im sogenannten 2- Stufen- Authentifizierungs- Verfahren. Dieses setzt sich zum einen aus Ihrem Benutzerkennwort und einem von Ihnen vergebenen Passwort zusammen, zum anderen erhalten Sie über Ihr Smartphone einen sich ständig ändernden Zugangscode (Authenticator-Code), den Sie zusätzlich eingeben müssen, um sich einloggen zu können. Nach 30 Minuten der Inaktivität erfolgt ein automatisierter Log-out. Danach müssen Sie sich dann erneut mit dem sich regelmäßig ändernden Zugangscode anmelden.

Wir selbst haben übrigens keinen direkten Einblick in Ihre persönlichen Daten. Sie gestatten uns lediglich die Nutzung anonymisierter Daten für Statistiken oder Analysen.

Ein Pflegedienstleister, welcher dann im Bedarfsfall auf Ihre Daten zugreifen soll, muss sich in einem speziellen Verfahren anmelden. Hierbei wird zunächst geprüft, ob es sich tatsächlich um die anfragende Einrichtung handelt. Sobald dieses geschehen ist, fragt unser System nach den Angaben, die auf Ihrer KV-Karte (Krankenversichertenkarte bzw. Gesundheitskarte) vermerkt sind, wie z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum und die Nummer der Gesundheitskarte. Auch diese Daten werden von unserem internen Prüfprogramm abgeglichen, denn dort haben Sie diese Angaben vorher selbst hinterlegt. Erst wenn auch diese Daten übereinstimmen, erhält der Pflegedienstleister Zugang zu Ihren Pflegewünschen und Angaben.

Der Pflegedienstleister kann Ihre hinterlegten Daten übrigens nur einsehen und abrufen, aber nicht ändern!

Und woher weiß der Pflegedienstleister, dass ich Pflegewünsche und Daten 
für den Eintritt des Pflegefalles hinterlegt habe?

Sie erhalten von uns im „Willkommenspaket“ u.a. zwei Aufkleber für Ihre Gesundheitskarte mit dem „Bitte pflege mich richtig!“ Logo, welches dem Pflegedienstleister signalisiert, dass Sie wichtige Daten und Informationen hinterlegt haben, die der Pflegedienstleister sofort abrufen soll!

Zusätzlich erhalten Sie noch zwei Kartenhüllen, in welche die Gesundheitskarte und/oder Ihr Ausweis eingesteckt werden kann. Auf der Rückseite dieser Hüllen sind nochmals wichtige Hinweise auf hinterlegte Daten für den Pflegedienstleister aufgedruckt!

Der Pflegedienstleister logt sich dann über unsere Homepage www.bitte-pflege-mich-richtig.de ein und folgt einem Pfad, der speziell für den Pflegedienstleister vorgesehen ist.

Wie in der vorherigen Frage zum Datenschutz erläutert, erfolgt dann eine Authentifizierung der Einrichtung, und danach kann Ihr persönlicher Fragebogen eingesehen oder mittels PDF-Dateien abgerufen werden.

Einen wichtigen Hinweis müssen wir Ihnen an dieser Stelle jedoch noch geben: Das Aufbringen der Hinweis-Aufkleber auf dem deutschen Personalausweis ist verboten. Dieses Dokument darf nicht verändert werden, da es u.a. auch Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Krankenversicherten- bzw. Gesundheitskarte gehört hingegen Ihnen.

Was ist, wenn ich eine neue KV-Karte erhalten habe, z.B. nach Verlust oder nach einem Krankenkassenwechsel?

Für diesen Fall haben wir Ihnen im Willkommenspaket einen zweiten Aufkleber beigefügt. Wenn dieser bereits verbraucht sein sollte oder nicht auffindbar ist, senden Sie uns einfach eine Mail an service@bitte-pflege-mich-richtig.de .Sie erhalten umgehend weitere Aufkleber und/oder Hüllen.

Woher weiß der Pflegedienstleister, wie aktuell meine Daten sind?

Beim Abruf/bei Einsicht der Daten erhält die Einrichtung eine Information über den letzten Bearbeitungszeitpunkt Ihres Fragebogens. Haben Sie lange nichts geändert, geht das Pflegepersonal natürlich davon aus, dass dies der letzte Stand der ist, nach welchem Sie gerne gepflegt werden möchten. Damit zwischen dem letzten Bearbeitungsstand und beispielsweise dem erforderlichen Einzug in die Pflegeeinrichtung nicht zu große Zeiträume liegen, erhalten Sie von uns regelmäßig Erinnerungen und auch Mitteilungen über wichtige Neuerungen rund um das Thema Pflege. So kann u.a. sichergestellt werden, dass Ihre hinterlegten Daten immer noch denen entsprechen, die Sie einem Pflegedienstleister mitteilen möchten.

Ist der Pflegedienstleister zum Abruf meiner Daten verpflichtet?

Nein, das leider nicht. Ihr Wunsch zum Abruf der Daten sollte aber jedem Pflegedienstleister „ein Befehl“ sein, denn die Vorteile, die sich für den Pflegedienstleister aus dem Abruf Ihrer persönlichen Daten und Pflegewünsche ergeben, sind von unschätzbarem Wert!  Man kann Sie vom ersten Tag an genauso pflegen, wie Sie es sich wünschen, und man muss sich nicht mühsam an Ihre Vorlieben und Abneigungen herantasten. Das sorgt auf beiden Seiten für ein Höchstmaß an Zufriedenheit und Effizienz.

Was passiert, wenn ich z.B. einen anderen Pflegedienstleister nutze?

Die alte Einrichtung wird Ihnen bzw. in der neuen Pflegeeinrichtung einen Überleitungsbogen zur Verfügung stellen. Dieser beinhaltet in erster Linie Ihre Stammdaten, einen aktuellen Medikamentenplan und eine Übersicht von ggf. festgestellten Diagnosen.

Eine weiterführende Verpflichtung zur Übergabe von Daten, wie z.B. der Pflegeplanung, der Pflegedokumentation oder den Aufzeichnungen über Biografie u. ä. besteht unter den Pflegeeinrichtungen derzeit jedoch noch nicht.

Die neue Einrichtung erhält aber mit Sicherheit Ihre KV-Karte! Hier haben Sie ja seinerzeit den Aufkleber von „Bitte pflege mich richtig!“ aufgebracht. Daher können Ihre hinterlegten Daten nach dem entsprechenden Legitimations-Prozedere von der neuen Pflegeeinrichtung ebenfalls eingesehen und/oder heruntergeladen werden.

Muss sich der Pflegedienstleister an meine „Vorgaben“ halten?

Sich an den Wünschen eines Kunden/Bewohners zur orientieren, gehört für jeden ambulanten Pflegedienst sowie jede Pflegeeinrichtung zum obersten Gebot! Da Sie bereits im Vorwege Ihre Wünsche u.v.m. über das Portal www.bitte-pflege-mich-richtig.de hinterlegt haben, kann ein ambulanter Pflegedienst sowie eine Pflegeeinrichtung nur schwerlich gegen die Einhaltung Ihrer Wünsche argumentieren. Ausnahmen könnten natürlich solche sein, die aufgrund einer anderslautenden ärztlichen Verordnung oder aufgrund medizinischer Bedenken nicht umgesetzt werden können. In diesen Fällen ist der ambulante Pflegedienst sowie die Pflegeeinrichtung gehalten, solche Abweichungen entsprechend in der Pflegedokumentation zu vermerken.

Wird die Beachtung meiner Wünsche ggf. von der Heimaufsicht oder dem medizinischen Dienst der Kassen (MdK) geprüft?

Bisher fragen Heimaufsicht und MdK noch nicht danach, ob es schriftlich hinterlegte Pflegewünsche des Bewohners gibt oder nicht. Im Rahmen unserer Aktivitäten werden wir allerdings die zuständigen Institutionen und Behörden über den besonderen Service von „Bitte pflege mich richtig!“ informieren. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch in Zukunft bei den jährlichen Regelprüfungen der Heime durch die Heimaufsicht und dem MdK (prüfen jeweils unabhängig voneinander 1x jährlich die ambulanten Dienste sowie die Pflegeeinrichtungen und dabei auch eine gewisse Anzahl von Kunden/Bewohnerakten) diesbezüglich nachgefragt wird, ob es Informationen zum Bewohner von „Bitte pflege mich richtig!“ gibt, und ob und inwieweit diese im Pflegeprozess berücksichtigt werden.

Muss ich einen Vertrag mit „Bitte pflege mich richtig!“ abschließen?

Ja. Wir schließen mit Ihnen gemeinsam einen Vertrag ab, in welchem alle wichtigen Punkte für beide Seiten geregelt sind. Dadurch können Sie und wir sicher sein, dass jeder seine Leistung erhält, so wie es vertraglich vereinbart ist.

Ist das Angebot vom Portal www.bitte-pflege-mich-richtig.de für mich als Nutzer kostenpflichtig?

Ja. Die Entwicklung des Portals, die permanente Aktualisierung des Fragenkataloges, die regelmäßigen Informationen rund um das Thema Pflege, die Bereitstellung eines Support-Teams und die gesamte Logistik müssen finanziert werden. Wir sind sicher, dass es uns gelungen ist, Ihnen ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis bieten zu können.

Was kostet mich dieser spezielle Vorsorgeservice?

Die Kosten für die Nutzung unseres Portals betragen monatlich 3,95 € inkl. MwSt. Der monatliche Beitrag in Höhe von 3,95 € wird jeweils für 1/4 Jahr im Voraus berechnet, sodass Sie vierteljährlich 11,85 € inkl. MwSt. bezahlen.

Die Preise beinhalten die jeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer. Es gelten jeweils die Preise nach der aktuellen Preisübersicht.

Wie sieht es mit den Kündigungsmöglichkeiten des Vertrages aus?

Wenn Sie unseren Service nicht mehr nutzen möchten, können Sie den Vertrag schriftlich mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der 12-monatigen Laufzeit kündigen.

Was passiert nach Kündigung des Vertrages mit meinen hinterlegten Daten?

Bis zum Ablauf des Vertrages können Sie selbstverständlich weiterhin Ihre persönlichen Eingaben weiterführen/ändern/ergänzen oder löschen.

Kurz vor Ende des Vertrages werden Sie von uns per Mail daran erinnert, sich Ihre Daten im PDF-Format abzurufen. Nach Ablauf des Vertrages wird Ihr persönlicher Account mit allen dort von Ihnen gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht.

Bekommt man von der Pflegekasse einen Zuschuss, wenn man diesen Pflegevorsorgeservice nutzt?

Nein, bisher nicht. Sofern es hier später einmal Zuschüsse geben sollte, erfahren Sie dieses umgehend über unsere Rubrik „Neuigkeiten rund um die Pflege“.

Muss ich alle Fragen des Fragenkataloges beantworten?

Nein, natürlich nicht. Alle Eingaben machen Sie ja ausschließlich freiwillig für Ihren  späteren Pflegedienstleister. Wenn Sie zu bestimmten Fragen keine Angaben machen möchten, lassen Sie diese ganz einfach aus. Je mehr Fragen Sie allerdings beantworten, umso detaillierter ist der spätere von Ihnen gewünschte Pflegeprozess umsetzbar.

Was ist, wenn ich Daten im Portal hinterlegt habe, sich meine Einstellung, meine Vorlieben oder mein Geschmack im Laufe der Zeit aber ändern?

Der große Vorteil unseres Fragenkataloges liegt eben darin, dass er „lebt“. Sie können jederzeit und so oft Sie es möchten, Daten ändern, ergänzen oder einfach herausnehmen. Somit können Sie immer sicherstellen, dass Ihr zukünftiger Pflegedienstleister Ihre aktuellen Wünsche und Einstellungen kennt. Dieses ist einer der wesentlichsten Unterschiede zu z.B. schriftlich auf Papier festgehaltenen Aufzeichnungen.

Kann ich auch nach Abruf der Daten durch einen Pflegedienstleister noch Daten ändern?

Natürlich. Auch wenn der Pflegedienstleister sich Daten heruntergeladen haben sollte, können Sie selbst weiterhin Änderungen/Ergänzungen in Ihrem Fragebogen vornehmen. Wenn Sie also dazu noch kognitiv in der Lage sind, werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach den Mitarbeitern des Pflegeteams auch direkt sagen, was Sie gerne möchten und was nicht. Trotzdem wäre es wichtig, der Pflegedienstleister bei allzu vielen Änderungen einen Hinweis dahingehend zu geben, dass ggf. ein aktueller Abruf Ihrer Daten erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass Ihr Pflegedienstleister über die jeweils gültigen Wünsche verfügt.

Kann eine andere Person meine Daten ändern?

Das ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Datensicherheit ist eben gerade darauf ausgelegt, dass Ihre Daten den höchstmöglichen Schutz genießen, und somit auch ausschließlich von Ihnen bearbeitet werden sollten. Ob Sie einer dritten Person den Zugang über Ihre Login-Daten zuzüglich des Authenticator- Codes ermöglichen, müssen Sie natürlich für sich selbst entscheiden. Aufgrund der Sensibilität Ihrer Daten raten wir davon jedoch ab.

Ich möchte Angaben machen, finde aber im Fragebogen keine Möglichkeit, diese dort passend zu hinterlegen…

Unser Fragenkatalog wird ständig erweitert, überarbeitet und optimiert. Neben unseren eigenen Aktivitäten in diesem Bereich sind wir dankbar für jeden Hinweis auf Fragen, die Sie sich als unser Kunde im Fragebogen zusätzlich wünschen. Senden Sie Ihre Frage/Fragen gerne an die Mail: service@bitte-pflege-mich-richtig.de. Alle Nutzer werden regelmäßig per Mail über neue Fragen informiert, die zusätzlich in den Fragenkatalog aufgenommen wurden.

Was geschieht, wenn ich meine Rechnung nicht bezahle?

Auch bei uns erhalten Sie zunächst eine Mahnung, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird.  Nach fruchtlosem Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist werden Sie von uns darüber informiert, dass Ihr Zugang zum Account zu einem bestimmten Zeitpunkt gesperrt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wäre Ihnen noch ein Abruf Ihrer Daten in PDF-Form möglich. Als nächster Schritt erfolgt dann die fristlose Kündigung des Vertrages durch uns. Mit dem Ende des Vertrages durch diese Kündigung erfolgt dann eine unwiderrufliche Löschung Ihres Accounts samt aller hinterlegten Daten.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich sterbe?

Zunächst einmal müssen wir ja irgendwie erfahren, dass Sie verstorben sind. Im optimalen Fall wenden sich Erben oder ein Nachlassverwalter an uns und werden wahrscheinlich den bestehenden Vertrag kündigen. Dieses ist unter Vorlage der Sterbeurkunde möglich, ohne dass dann eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Eine Erstattung anteiliger, im Voraus entrichteter Jahresgebühren, erfolgt hierbei nicht.

Nach Bekanntwerden Ihres Ablebens erfolgt ein Versand Ihrer Daten an Ihre uns bekannte E-Mail-Adresse. Danach wird Ihr Account samt aller Daten unwiderruflich gelöscht.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich sterbe, es aber niemanden gibt, der Ihnen dieses mitteilt?

Das kann ja in der Tat passieren, wenn es z.B. keine Erben oder keinen Nachlassverwalter gibt. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass die Rechnung für die nächste fällige Jahresgebühr nicht bezahlt wird.

Das Szenario würde dann genauso aussehen wie in dem Fall eines säumigen Kunden:

Mahnung, Mitteilung über Sperrung des Accounts, nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Kündigung durch uns und letztendlich dann die unwiderrufliche Löschung der hinterlegten Daten.

Was machen die Pflegedienstleister mit meinen Daten, wenn ich verstorben bin?

Jeder Pflegedienstleister unterliegt für sich in seiner Eigenverantwortung den geltenden Datenschutzbestimmungen mit den dazu gehörenden Gesetzen und/oder Verordnungen. Nach derzeitiger Rechtslage sind Pflegedienstleister verpflichtet, die Aufzeichnungen von Bewohnern nach deren Ableben noch mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Dieses erfolgt digital und/oder in Papierform. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist kann der Pflegedienstleister Kunden/Bewohnerdaten löschen bzw. deren Akten vernichten.

Konnten die FAQ´s noch nicht alle Ihre Fragen beantworten?
Kein Problem! Senden Sie uns Ihre Frage oder Ihr Anliegen einfach an unsere Servicemail-Adresse:

service@bitte-pflege-mich-richtig.de

Unser Team wird Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und sich
 mit Ihnen in Verbindung setzen.

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