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15. Juni 2022

Warum Sie unbedingt eine Vorsorgevollmacht ausfüllen sollten

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Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie, wer im Ernstfall für Sie entscheidet!

Wenn Sie ein Betreuungsverfahren vom Gericht vermeiden möchten, können Sie im Rahmen der Vorsorgevollmacht eine von Ihnen gewünschte Person (ein Familienmitglied, einen Freund etc.) ermächtigen, Sie vollumfänglich oder nur auf ein oder zwei Bereiche zu vertreten. Der/die Bevollmächtigte kann für Sie Bankgeschäfte tätigen, Verträge für Sie abschließen (z.B. im Pflegeheim), aber auch Verträge in Ihrem Namen kündigen oder abschließen. Auch medizinische Maßnahmen kann er für Sie erklären. Somit wird keine Zeit verloren gehen, und es kann umgehend gehandelt werden. Natürlich können Sie auch zwei Bevollmächtigte einsetzen. So hat nicht nur eine Bevollmächtigte allein Handlungsbefugnis, sondern noch eine weitere Person.

Die Vorsorgevollmacht vom Notar beglaubigen zu lassen ist sinnvoll, wenn Besitztümer übertragen werden sollen. Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht erstellen, denken Sie bitte an das Datum der Ausstellung und an Ihre Unterschrift. Auch ist es sinnvoll, Ihrem Ehepartner eine Vollmacht auszustellen. Denn ohne Vorsorgevollmacht darf der Arzt im Normalfall ohne Ihre Zustimmung keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand mitteilen.

Die Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit widerrufen, solange Sie noch geschäftsfähig sind!

Eine Vorsorgevollmacht hat keineswegs etwas mit dem Alter zu tun. Auch ein Unfall oder eine Komplikation nach einer harmlosen Operation kann Sie, wenn auch kurzfristig, daran hindern, dass Sie Ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr wahrnehmen können.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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